Der Anteilsfaktor
Der Anteilsfaktor ist der Faktor, durch den berücksichtigt wird, dass der Erfinder Arbeitnehmer und nicht freier Erfinder ist. Würde man den Anteilsfaktor zu 1 bestimmen, würde man dem Arbeitnehmererfinder den Status eines freien Erfinders zubilligen.
Typischerweise liegt der Anteilsfaktor zwischen o,2 und o,6.
Die Berechnung des Anteilsfaktors ist in den Richtlinien beschrieben. Hierbei werden drei Faktoren berücksichtigt:
STELLUNG DER AUFGABE: Hier ist anzugeben, ob der Betrieb die Aufgabe stellte oder ob der Arbeitnehmer sich die Aufgabe selbst stellte. Haben Sie Mängel selbst erkannt? Hat der Betrieb den Lösungsweg vorgegeben oder haben Sie selbst den Lösunsgweg gefunden?
ERFÜLLUNG DER AUFGABE: Kamen Sie durch beruflich geläufige Kenntnisse zur Erfindung? War Ihnen das Know-How des Unternehmens bei der Erfindung behilflich? Hat Ihnen der Betrieb durch einen Versuchsstand oder durch den Bau eines Prototyps bei der Schaffung der Erfindung geholfen?
AUFGABE UND STELLUNG IM BETRIEB: Von einem Entwicklungsleiter erwartet man eher eine Erfindung als von einem Arbeiter am Band. Entsprechend wird dem Entwicklungsleiter einen geringeren Anteilsfaktor als dem Bandarbeiter zuerkannt.